REACH - Neues Chemikalienrecht in der EU
Am 1. Juni 2007 ist in der EU ein neues Chemikalienrecht in Kraft getreten. Die REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Restriktion von Chemikalien) dient dazu, Chemikalien in einem einheitlichen System zu erfassen und zu bewerten. Sie schreibt vor, dass künftig grundsätzlich alle Stoffe, welche in Mengen über einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, in den nächsten Jahren registriert werden müssen.
Prinzipiell müssen damit Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. Stoffe, die bereits vor 1981 auf dem Markt waren („Phase-in-Substanzen“, dazu gehören auch Calciumoxid und -hydroxid), müssen nun zunächst noch in diesem Jahr vorregistriert werden, um sie nach dem 1. Dezember 2008 weiterhin in Verkehr bringen zu dürfen. Das endgültige Registrierungsdatum, bis zu dem europaweit noch eine Vielzahl an Unterlagen zum Gefahrenpotenzial erarbeitet werden müssen, ist der 30. November 2010.
Zwar gilt die REACH-Verordnung offiziell nicht für die Schweiz, da die KFN aber gebrannten und gelöschten Kalk in grösseren Mengen an Kunden in der EU liefert, muss die Verordnung auf jeden Fall beachtet werden. Als Nicht-EU-Hersteller ist man verpflichtet, einen Alleinvertreter in der EU zu benennen, der die Registrierung vornimmt und als offizieller Importeur fungiert.
Seitens des Europäischen Kalkverbands war ursprünglich angestrebt worden, Calciumoxid und -hydroxid von der Registrierungspflicht auszunehmen. Einsolcher Sonderfall gilt z.B. auch für Zementklinker, der ja beim Abbinden Calciumhydroxid freisetzt. Kürzlich hat sich aber herausgestellt, dass sich die EU-Behörden bei Kalkprodukten auf keine Ausnahme einlassen. Somit wird die KFN die notwendigen Schritte einleiten und fristgerecht in Abstimmung mit dem Europäischen Kalkverband durchführen.
Kalk ist also auch hier dabei...
